Rechtsprechung
KG, 19.03.2018 - 22 U 65/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 Abs 1 BGB, § 138 Abs 1 ZPO
Verkehrsunfallklage nach Beschädigung eines Taxis: Pflicht des Klägers zur Bestimmung der Rangfolge bei Geltendmachung verschiedener, sich ausschließender Streitgegenstände; behauptetes Eigentum an beschädigtem Fahrzeug und Hilfsvortrag zu einer Sicherungsübereignung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Geltendmachung von sich gegenseitig ausschließenden Streitgegenständen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 1
Zulässigkeit der Geltendmachung von sich gegenseitig ausschließenden Streitgegenständen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.03.2016 - 42 O 122/15
- KG, 22.01.2018 - 22 U 65/16
- KG, 19.03.2018 - 22 U 65/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten
Auszug aus KG, 19.03.2018 - 22 U 65/16
Ein späterer Eigentümerwechsel lässt den Anspruch nicht mit übergehen (vgl. BGH, Urteil vom 07. Juni 2005 - VI ZR 192/04 -, BGHZ 163, 180-187).